Vaterschaftsfeststellungsverfahren (DNA-Test)  
 
  Aktenzeichen 9 F104/01 KI beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.  
 
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  Warum hat sich U.B.R. die Blöße gegeben vor einem Gericht ausgesagt zu haben EVENTUELL fremdgegeangen zu sein.
Interessant, daß das Urteil von B.u.V. (Beschluß und Verkündung) am 20.03.2002 in der abgetippten Fassung vom 08.04.2002 (20 Tage später) nochmal 9 Tage ins Gerichtsfach unterwegs war 17.04.2002 (das ist der Anwaltsbriefkasten bei Gericht vor Ort). Das sind 4 Wochen.